An unserer Schule lernen Kinder, deren sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache so erheblich ist, dass ihnen die notwendigen Hilfen im Rahmen von inklusiven Maßnahmen an allgemeinen Schulen nicht oder nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden können.
Der Besuch unseres Förderzentrums ist zeitlich begrenzt. D.h., dass, sobald festgestellt wird, dass die Schüler den Anforderungen der allgemeinen Schule genügen können, die Reintegration in ihre Heimatschul-Klassen erfolgt. Die Verweildauer an unserem Hause richtet sich nach Art und Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs, der permanent in individuellen Förderplänen beschrieben wird, aus denen sich die ebenfalls individuellen förderpädagogischen Maßnahmen ableiten. Diese Förderpläne werden halbjährlich mit den Eltern besprochen.
Als „Durchgangsschule“ bieten wir unseren Schülern sonderpädagogische Förderung in den Bereichen Laut- und Schriftsprache, Wahrnehmung, Hörverarbeitung und Motorik an. Unsere Schüler lernen im Grundschulbereich in Klassen mit maximal 12 Schülern und im Mittelschulbereich (Klasse 5 und 6) in Klassen mit maximal 16 Schülern.
Transparenzhinweis:
Seit dem 01.01.2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.