Sprachheilpädagogischer Unterricht
"Wir denken Sprache immer mit…"
Sprachheilpädagogischer Unterricht basiert auf eingehender individueller förderpädagogischer Begutachtung der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Er beinhaltet die sprachliche Förderung und die sprachtherapeutische Einflussnahme im schulischen Kontext. Somit dient er gleichermaßen der Prävention als auch der Intervention bei Schülerinnen und Schülern mit sprachlichen Auffälligkeiten bzw. mit Sprachbehinderung.
Aufgrund der Tatsache, dass sich die Schülerschaft an Sprachheilschulen trotz primärem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache zunehmend auch komplexeren Beeinträchtigungen (mehrere Sprachebenen betroffen, gestörter Schriftspracherwerb, Verhalten, Lernen usw.) gegenübersieht, ergeben sich umfassende Anforderungen an den Unterrichtsprozess.
Unser Unterricht ist durch folgende Bestandteile/Merkmale gekennzeichnet:
· förderdiagnostisch fundiert
· Berücksichtigung aller Sprachebenen
· klare Strukturierung/Rhythmisierung unter Einbindung von (sprachlich genutzten) Ritualen
· handlungsbegleitendes Sprechen
· Lehrersprache als Vorbild (reduzierte Komplexität, Modellierungstechniken, klar und nicht zu schnell, gezielte Akzentuierung, kleinschrittige Moderation von Arbeitsaufträgen und Handlungsabläufen)
· permanente Wortschatzarbeit
· vielfältige Sprechanlässe nutzen bzw. schaffen
· Visualisierung der Abläufe und Ergebnisse
· Verwendung eines einheitlichen Lese-Rechtschreib-Lehrganges (Dresdner Schriftspracherwerb) mit dem Einsatz der Kieler Lautgebärden, Schreibschrift und dem Fokus auf phonologische Bewusstheit
· Zugestehen von Nachteilsausgleichen (z.B. in Form von Zeitzugaben, Adaption von Medienangeboten, individuelle Hilfestellungen)
· Verwendung „sprachsensibler“ Unterrichtsmaterialien (geprüft in den Fachkonferenzen und von Lehrerkonferenz beschlossen)
· zusätzliche individuelle sprachtherapeutische Förderung im Förderunterricht
· Hilfe bei der Entwicklung von Kompetenzen, Strategien, Lern- und Arbeitstechniken, die auf die Steigerung der Selbständigkeit abzielen
· regelmäßige Evaluierung des individuellen sonderpädagogischen Förderbedarfs
· verbindliche Einbeziehung der Eltern in die Förderplanung und Sprachförderung
· kleine Klassen